PEPPOL IN EUROPA
E-Rechnungsstellung in Luxemburg
Wichtigste Fristen: Keine allgemeine B2B-Frist.
Situation: B2G verpflichtend; B2B noch keine allgemeine Verpflichtung.
In Luxemburg ist, genau wie in den übrigen Benelux-Ländern, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) vorgeschrieben.
Diese Verpflichtung wurde auf der Grundlage des Gesetzes vom 13. Dezember 2021 eingeführt. Dieses Gesetz regelt die Pflichten großer luxemburgischer Unternehmen zur Übermittlung elektronischer Rechnungen an Behörden und ist seit dem 18. Mai 2022 in Kraft. Ab diesem Datum gilt die Verpflichtung auch für mittelständische Steuerpflichtige. Am 18. März 2023 wurde diese Verpflichtung auf kleine und neu gegründete Unternehmen ausgeweitet.

Der Austausch elektronischer Rechnungen erfolgt über das PEPPOL-Netzwerk mithilfe von PEPPOL-Zugangspunkten. Sobald ein Unternehmen an einen Zugangspunkt angeschlossen ist, steht es mit allen PEPPOL-Teilnehmern im Netzwerk in Verbindung und kann nicht nur Rechnungen mit luxemburgischen Behörden austauschen, sondern auch andere Arten von Dokumenten mit jedem privaten Unternehmen, das ebenfalls über seinen Zugangspunkt an das Netzwerk angeschlossen ist.
